Allgemeine Informationen zu Klausuren
Einführungsphase
In der Einführungsphase sind in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen je Halbjahr zwei, in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu schreiben. Darüber hinaus können weitere Grundkursfächer schriftlich gewählt werden.
Bei uns gilt die schulinterne Regelung, dass im 1. Halbjahr der Einführungsphase in jedem gewählten Fach aus dem Kanon Geschichte, Erdkunde, Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften eine Klausur geschrieben wird, im 2. Halbjahr dann zwei Klausuren in mindestens einem der vier Fächer.
Weiterhin gilt die schulinterne Regelung, dass im 1. Halbjahr der Einführungsphase in jedem gewählten Fach aus dem Kanon Biologie und Physik eine Klausur geschrieben wird, im 2. Halbjahr dann zwei Klausuren in mindestens einem der drei Fächer.
Qualifikationsphase
In der Qualifikationsphase sind in den beiden Leistungskursen und in mindestens zwei der gewählten Grundkursen Klausuren zu schreiben. Die geplanten Abiturfächer müssen auf jeden Fall spätestens ab Beginn der Qualifikationsphase (12.1) schriftlich belegt werden.
In den Jahrgangsstufen 12.1, 12.2 und 13.1 sind in den Abiturfächern und in der in der Einführungsphase neu einsetzenden Fremdsprache (Spanisch) je zwei Klausuren, in 13.2 im ersten bis dritten Abiturfach und in der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache (Spanisch) je eine Klausur zu schreiben.
Unter den Fächern mit Klausuren müssen Deutsch, Mathematik, je nach Laufbahn zwei Fremdsprachen oder eine Fremdsprache und wenigstens eines der drei naturwissenschaftlich-technischen Fächer sein.
Im 2. Halbjahr der Q1 (12.2) wird die 2. Klausur durch eine
Facharbeit ersetzt.
Fehlen bei Klausurterminen
Wird eine Klausur wegen Krankheit versäumt, sollte eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Die Schule behält sich vor, bei gehäuften Klausurversäumnissen eine Attestpflicht auszusprechen. Außerdem muss die Schule telefonisch informiert werden. Beurlaubungen zu Klausurterminen sind in der Regel nicht möglich. Unter den genannten Bedingungen werden versäumte Klausuren nachgeschrieben. Andernfalls wird wegen nicht erbrachter Leistung die Note ungenügend erteilt.