Krankmeldungen

Informationen für Eltern und Schüler der Sekundarstufe I

Im Krankheitsfall melden Eltern ihre Kinder am 1. Tag krank. Dies kann erfolgen

  • per Telefon bis 8:00 Uhr im Sekretariat (05746 93860),
  • per Mitschüler/Geschwisterkind.

Spätestens nach drei Fehltagen muss in der Schule (d. h. bei den Klassenlehrkräften) eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorliegen, aus der man auch den Grund des Fehlens entnehmen kann (Entschuldigungsformular). Dies ist besonders deswegen wichtig, da Fehlzeiten sonst als unentschuldigt vermerkt und auf dem Zeugnis als solche ausgewiesen werden.
Bei absehbaren Fehlzeiten sind die Klassenlehrkräfte vorab in Kenntnis zu setzen.

Bei bestimmten Infektionskrankheiten wie zum Beispiel Masern gibt es Wiederzulassungszeiten, das heißt, Zeiträume, zu denen ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht erst wieder besuchen darf. Krankheiten und einzuhaltende Zeiträume können in einer Übersicht des Kreises Herford eingesehen werden.

Informationen für Schüler der Sekundarstufe II und Erziehungsberechtigte

Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II gelten ähnliche Regeln der Krankmeldung: Am Morgen des ersten Fehltages muss die Schule möglichst telefonisch bis 8:00 Uhr über das Fehlen unterrichtet werden.
Unmittelbar nach Wiedererscheinen zum Unterricht ist die Entschuldigung bei den jeweiligen Beratungslehrkräften des Jahrgangs im Raum A019 abzugeben, damit diese einen entsprechenden Vermerk über das entschuldigte Unterrichtsversäumnis eintragen können. Dazu sollte möglichst das Entschuldigungsformular genutzt werden, das die Beratungslehrkräfte ausgeben.

An Klausurtagen muss das Fehlen unverzüglich der Schule mitgeteilt werden. Unmittelbar nach Wiedererscheinen muss die zwingend notwendige Entschuldigung – hilfreich ist eine ärztliche Bescheinigung – der entsprechenden Fachlehrkraft, bei der die Klausur geschrieben wurde, vorgelegt und dann bei den Beratungslehrkräften abgegeben werden.

Genauere Informationen sind der Übersicht „Unterrichtsversäumnisse“ zu entnehmen.

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