Qualifikationsphase I (Jahrgang 12)

Oberstufenschülerinnen bei einer intensiven Gruppenarbeit, bei der gerade ein Konzept erstellt wird.
Oberstufenschülerinnen bei einer intensiven Gruppenarbeit, bei der gerade ein Konzept erstellt wird.

Termine

Wichtige Termine stehen im allgemeinen IServ-Kalender. Zusätzlich können Termine im Jahrgangsstufen-Kalender eingetragen sein.

Klausuren

Klausurplan

Sowohl reguläre Klausurtermine als auch Nachschreibetermine sind in IServ zu finden: Neben einem Eintrag im „Klausurplan“ befinden sich die Termine im individuellen Kalender, und sie erscheinen 14 Tage vor dem Termin auch rechts auf dem IDesk von IServ. Zusätzlich befindet sich eine Übersicht (pdf-Datei) im Jahrgangs-Gruppenordner in IServ.

Klausuren

In der Qualifikationsphase sind in den beiden Leistungskursen und in mindestens zwei der gewählten Grundkurse Klausuren zu schreiben. Die geplanten Abiturfächer müssen auf jeden Fall spätestens ab Beginn der Qualifikationsphase (12.1) schriftlich belegt werden.
In den Jahrgangsstufen 12.1, 12.2 und 13.1 sind in den Abiturfächern und in der in der Einführungsphase neu einsetzenden Fremdsprache (Spanisch) je zwei Klausuren, in 13.2 im ersten bis dritten Abiturfach und in der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache (Spanisch) je eine Klausur zu schreiben.
Unter den Fächern mit Klausuren müssen Deutsch, Mathematik, je nach Laufbahn zwei Fremdsprachen oder eine Fremdsprache und wenigstens eines der drei naturwissenschaftlich-technischen Fächer sein.
Im 2. Halbjahr der Qualifikationsphase I wird die 2. Klausur in einem Fach durch eine Facharbeit ersetzt.

Fehlen bei Klausurterminen

Ist der Schulbesuch an einem Klausurtermin nicht möglich, muss die Schule darüber unverzüglich möglichst telefonisch informiert werden (Sekretariat +49 (0) 5746 9386-0). Wird eine Klausur versäumt, ist unmittelbar nach Wiedererscheinen zum Unterricht die zwingend notwendige Entschuldigung – im Zweifelsfall möglichst eine ärztliche Bescheinigung – bei den entsprechenden Fachlehrkräften vorzulegen und dann bei den jeweiligen Beratungslehrkräften abzugeben (spätestens am 7. Tag nach dem Wiedererscheinen).
Beurlaubungen zu Klausurterminen sind in der Regel nicht möglich.
Unter den genannten Bedingungen werden versäumte Klausuren nachgeschrieben. Andernfalls wird wegen nicht erbrachter Leistung die Note ungenügend erteilt.
Weitergehende Informationen können der Übersicht „Unterrichtsversäumnisse“ entnommen werden.

Facharbeit

Die Facharbeit ersetzt die 2. Klausur im 2. Halbjahr der Qualifikationsphase I (12.2). Sie zählt daher wie eine Klausur und kann nur in einem Fach, das man schriftlich gewählt hat, geschrieben werden.
Weitergehende Informationen zur Facharbeit können auf der Seite „Die Facharbeit“ eingesehen werden.

Informationen

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