Schul- und Hausordnung

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Vorwort

In unserer Schule arbeiten und lernen viele Menschen: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Hausmeister, Sekretärinnen, Reinigungskräfte, Mensamitarbeiterinnen und Eltern; kurzum: Alle am Schulleben Beteiligten. Für alle ist es wichtig, dass sie gerne in dieser Schule sind und in freundlicher, angstfreier Umgebung lernen und arbeiten können.

Für die Gestaltung eines rücksichtsvollen und angenehmen Zusammenlebens ist es notwendig, dass sich alle an bestimmte Regeln halten.

Wenn sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft so verhalten, wie sie selbst behandelt werden möchten (Rücksicht nehmen, Toleranz zeigen, sich höflich verhalten, den anderen achten) und auch das Schulgebäude und seine Einrichtungsgegenstände pfleglich behandeln, kann sich jeder in der Schule wohl fühlen.

Die Gesamtschule Rödinghausen wendet sich gegen jede Form von Herabsetzung und Gewalt in unserer Gesellschaft. Allen Versuchen, extremistische und fremdenfeindliche Tendenzen in unsere Schule zu tragen, treten Lehrerschaft, Eltern- und Schülervertretung entschieden entgegen. Abfällige Bemerkungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und erst recht körperliche Gewalt gehören nicht in unsere Schule.

Bedenke:
Deine Freiheit endet da, wo das Recht deines Mitmenschen anfängt.

Verhalten im Gebäude und während des Unterrichts

Jeder hat das Recht auf ungestörten Unterricht. Es ist deshalb Pflicht jeder Schülerin und jedes Schülers, zu ungestörtem Unterricht beizutragen.

  • An der Schule gilt für Schülerinnen und Schüler ein Verbot für die Nutzung von Smartphones und sonstigen privaten Geräten. Werden sie mitgebracht, so sind sie im Schulgebäude sowie auf dem Schulgelände ausgeschaltet zu halten und während des Schulbetriebs in den Schließfächern aufzubewahren. Verstöße gegen diese Regelung ziehen schulische Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich.
    Für die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt eine Sonderregelung für die Oberstufenräume.
  • Die missbräuchliche Nutzung von Handys (unerlaubte Datenaufnahme in Bild und Ton) wird von der Schule als Straftatbestand gesehen und kann schulische Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.
  • Während des Unterrichts wird nicht gegessen, getrunken oder Kaugummi gekaut.
  • Die Schülerinnen und Schüler halten ihren Arbeitsplatz und den Boden sauber.
  • Klassen- bzw. Kursräume werden am Ende jeder Stunde aufgeräumt und die Tafel wird gereinigt.
  • Am Ende des Unterrichtstages werden die Stühle hochgestellt und alle Schülerinnen und Schüler verlassen das Schulgebäude.
  • In den Wechselzeiten begeben sich die Schüler und Schülerinnen auf dem kürzesten Weg in den neuen Fach- oder Unterrichtsraum.
  • Schülerinnen und Schüler warten auf ihre Lehrkräfte in den Klassen- bzw. vor den Fachräumen.
  • Diejenigen, die Sport haben, warten auf ihre Lehrkraft vor dem Schulgebäude.
  • Im ganzen Gebäude ist Toben, Rangeln und Rennen nicht gestattet.
  • Alle gesondert gekennzeichneten Flucht- und Notausgänge dürfen nur im Alarmfall benutzt werden.
  • Für Wertsachen ist jeder selbst verantwortlich. Die Schule übernimmt keine Haftung. Dies gilt auch für den Inhalt der Eigentumsfächer.
  • Geldgeschäfte und Spiele um Geld sind nicht gestattet.
  • Gegenstände, die nicht für den Unterricht benötigt werden und Gefahren verursachen können, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  • Für das Verteilen, Weitergeben und Aushängen von außerschulischen Schriften und Flugblättern usw. ist die Genehmigung durch die Schulleitung notwendig.

Toiletten

  • Jeder muss eine saubere Toilette vorfinden können.
  • Verschmutzen, Beschädigen, Beschriften und Blockieren der Toiletten durch Rauchen ist deshalb ein besonders schwerer Verstoß gegen die Rechte anderer und die Ordnungsregeln.

Pausenverhalten im Gebäude

  • Die Frühstückspause nach der 2. Stunde und die Viertelstundenpause nach der 4. Stunde finden im Allgemeinen draußen statt.
  • Alle Schülerinnen und Schüler verlassen zügig das Schulgebäude.
  • In der ersten Hälfte der Mittagspause dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auch im Gebäude aufhalten.
  • Klassenräume und Flure sind Ruhezonen. Wer toben will, geht auf den Schulhof oder ins Außengelände.
  • Das Bestellen von Speisen und Getränken über Lieferdienste ist während der Schulzeit nicht gestattet.

Verhalten in der Mensa und Cafeteria

  • Die Benutzung der Mensa und der Cafeteria beschränkt sich in der Regel auf die Schülerinnen und Schüler, die essen wollen.
  • Die Nutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten ist in den Pausen in der Mensa und in der Cafeteria nicht gestattet.
  • Der Essensplatz wird sauber verlassen.
  • Der Stuhl wird an den Tisch gestellt.
  • Das Geschirr wird in die vorgesehenen Ablagen gebracht, Abfall entsorgt.
  • Warme Gerichte aus der Cafeteria oder Mensa können dort oder auf dem Schulhof gegessen werden. Sie werden nicht mit in die Klassenräume genommen.

Der Außenbereich

  • Der Außenbereich unserer Schule ist gekennzeichnet und damit der erlaubte Aufenthaltsbereich für alle deutlich gemacht. Er darf nur mit gültiger Erlaubnis verlassen werden.
  • Die Plattformen im Süden des A-Traktes (Erdgeschoss/1. Stock) sowie der Bereich vor den Technikräumen sind keine Aufenthaltsbereiche.
  • Im Außenbereich kann man in den angebotenen Bereichen sportlich aktiv sein.
  • Nicht erlaubt sind Spiele, die andere gefährden oder Beschädigungen und Verschmutzungen des Gebäudes und des Geländes verursachen.
  • Nach entsprechendem Plan beteiligen sich alle Schülerinnen und Schüler an der Reinigung des Außenbereiches unserer Schule

Verstöße gegen diese Schulordnung werden geahndet.

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