Schulabschlüsse in der Sekundarstufe I

An der Gesamtschule Rödinghausen können alle Abschlüsse erworben werden, die andere weiterführende Schulen auch vergeben. In der Sekundarstufe I sind dies:

  • der Erste Schulabschluss (nach Klasse 9, vormals Hauptschulabschluss)
  • der Erweiterte Erste Schulabschluss (nach Klasse 10, vormals Hauptschulabschluss nach Klasse 10)
  • der Mittlere Schulabschluss (vormals Fachoberschulreife)
  • der Mittlere Schulabschluss mit Qualifikation (vormals Fachoberschulreife mit Qualifikation, zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe)

Die folgenden Graphiken für die Abschlüsse der Sekundarstufe I geben einen ersten Überblick über die Anforderungen. Für eine genaue Berechnung der Prognose stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen ein kleines Programm zur Verfügung. Es trägt den Namen Prognos 2 (zip) und kann umsonst heruntergeladen werden. In den Jahrgängen 9 und 10 erfolgt eine Einweisung der Schüler in das Programm. Ansonsten stehen bei Fragen zu den Abschlüssen die jeweiligen Klassenlehrer sowie bei weiterführenden Fragen auch die Abteilungsleitung für die Jahrgänge 8-10 als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

In der Sekundarstufe II werden die Fachhochschulreife (schulischer Teil nach Klasse 12) sowie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur nach Klasse 13) vergeben.

Die Anforderungen für das Erreichen der Abschlüsse werden durch die Gesetze und Erlasse des Schulministeriums für NRW geregelt.

Mindestanforderungen für die erreichbaren Abschlüsse

Mindestanforderungen für die erreichbaren Abschlüsse
Die vier Grafiken zeigen die Mindestanforderungen für die erreichbaren Abschlüsse in der Sekundarstufe I.

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