
Die Einführungsphase (EF) ist eine Art einjähriger Übergang von der Mittelstufe in die gymnasiale Oberstufe. Die Schülerinnen und Schüler machen sich mit den inhaltlichen und methodischen Anforderungen der Oberstufe vertraut. Auch soll ihnen ein möglichst reibungsloser Übergang von der Sekundarstufe I in das Kurssystem der Sekundarstufe II ermöglicht werden, in welcher der Unterricht angepasst an die individuellen Wahlen im Kursverband stattfindet.
Termine
Wichtige Termine stehen im allgemeinen IServ-Kalender. Zusätzlich können Termine im Jahrgangsstufen-Kalender eingetragen sein.
Klausuren
Klausurplan
Sowohl reguläre Klausurtermine als auch Nachschreibetermine sind in IServ zu finden: Neben einem Eintrag im „Klausurplan“ befinden sich die Termine im individuellen Kalender, und sie erscheinen 14 Tage vor dem Termin auch rechts auf dem IDesk von IServ. Zusätzlich befindet sich eine Übersicht (pdf-Datei) im Jahrgangs-Gruppenordner in IServ.
Klausurverpflichtungen
In der Einführungsphase sind in Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen je Halbjahr zwei sowie in einem gesellschaftswissenschaftlichen und einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr ein bis zwei Klausuren zu schreiben. Darüber hinaus können weitere Grundkursfächer schriftlich gewählt werden.
Zusätzlich gilt die schulinterne Regelung, dass im 1. Halbjahr der Einführungsphase in jedem gewählten Fach aus dem Kanon Geschichte, Geographie, Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften eine Klausur geschrieben werden sollte; im 2. Halbjahr müssen dann zwei Klausuren in mindestens einem der vier Fächer geschrieben werden.
Des Weiteren gilt die schulinterne Regelung, dass im 1. Halbjahr der Einführungsphase in jedem gewählten Fach aus dem Kanon Biologie, Physik und Technik eine Klausur geschrieben werden sollte; im 2. Halbjahr dann zwei Klausuren in mindestens einem der drei Fächer.
Fehlen bei Klausurterminen
Ist der Schulbesuch an einem Klausurtermin nicht möglich, muss die Schule darüber unverzüglich möglichst telefonisch informiert werden (Sekretariat 05746 9386-0). Wird eine Klausur versäumt, ist unmittelbar nach Wiedererscheinen zum Unterricht die zwingend notwendige Entschuldigung – im Zweifelsfall möglichst eine ärztliche Bescheinigung – bei den entsprechenden Fachlehrkräften vorzulegen und dann bei den jeweiligen Beratungslehrkräften abzugeben (spätestens am 7. Tag nach dem Wiedererscheinen).
Beurlaubungen zu Klausurterminen sind in der Regel nicht möglich.
Unter den genannten Bedingungen werden versäumte Klausuren nachgeschrieben. Andernfalls wird wegen nicht erbrachter Leistung die Note ungenügend erteilt.
Weitergehende Informationen können der Übersicht „Unterrichtsversäumnisse“ entnommen werden.
Informationen
- Präsentation „Gymnasiale Oberstufe“ (pdf)
- Präsentation „Versetzung in die Qualifikationsphase“ (pdf)
- Zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase (Übersicht des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Zentrale Klausuren der letzten Jahre (Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zum Auslandsaufenthalt (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zum Erwerb des Latinums (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Merkblatt zu Nachprüfungen am Ende der Einführungsphase (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Broschüre des Ministeriums zur gymnasialen Oberstufe (pdf, Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Pinnwand mit gebündelten Informationen (TaskCards)